Bitte beachten Sie, dass der Datenverwalter die Firma Handlowo Usługowa CERTEX Jadwiga Świątalska, REGON 351564162 ist. Der Verwalter personenbezogener Daten und die Stellen, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten, treffen gemäß geltendem Recht angemessene Datenschutzmaßnahmen.
Personenbezogene Daten werden verarbeitet, um Unterkünfte zu buchen und Hoteldienstleistungen zu erbringen.
Die Bereitstellung personenbezogener Daten ist freiwillig, aber zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich.
Daten, die zum Zwecke der Erbringung von Hoteldienstleistungen erhoben werden, werden für den gesetzlich festgelegten Zeitraum verarbeitet, und im Falle von Daten, die auf der Grundlage einer Einwilligung erhoben werden, bis zu ihrem Widerruf.
Sie haben das Recht, auf den Inhalt der Daten zuzugreifen, sie zu korrigieren, das Recht, Ihre Einwilligung auf freiwillige Anfrage zu widerrufen, ihre Verarbeitung einzuschränken, zu löschen und das Recht, vergessen zu werden. Darüber hinaus das Recht auf Datenübertragbarkeit und das Recht, eine Kopie der vom Hotel verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten.
Ihre Daten können folgenden Kategorien von Empfängern zugänglich gemacht bzw. übermittelt werden:
Wenn Sie feststellen, dass Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, haben Sie das Recht, eine Beschwerde beim Generalinspektor für den Schutz personenbezogener Daten (GIODO) / Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten (PUODO) einzureichen.
Mit Unterzeichnung der Gästekarte akzeptiert der Gast die Hotelordnung. Das Reglement ist an der Rezeption und in jedem Zimmer erhältlich. Ich ermächtige das Hotel Centrum**** meine Kreditkarte mit in Anspruch genommenen und nicht bezahlten Hotelleistungen bei Abreise zu belasten.
Das Rauchen ist im Zimmer nicht gestattet. Für den Verstoß gegen das Verbot erheben wir eine Gebühr von 500 PLN.
Ich stimme der Zusendung von Marketinginformationen per E-Mail über die neuesten Kampagnen und Werbeaktionen zu, die vom/im Hotel Centrum Business**** in Krakau organisiert werden.
Ein Gast, der die Umstände der Covid-19-Virus-Erkrankung wissentlich verschweigt, kann nach Art. 161 Paare 2 StGB oder bei Quarantäne oder Verschweigen der Kenntnis einer erhöhten epidemiologischen Gefahr - nach § 165 StGB - zur Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit vieler Menschen oder von Sachgütern in großem Umfang durch eine epidemiologische Bedrohung hervorrufen oder die Krankheit infektiös verbreiten.